Richtlinie für die Benutzung eines Fahrradträgers für die Anhängerkupplung 

 

Die in der Montageanleitung angegebene maximale Zuladung für den Träger darf nicht überschritten werden. Die maximale, für Ihr Fahrzeug empfohlene Zuladung hat jedoch Priorität gegenüber der Zuladung, die  in der  Montageanleitung angegeben wird. Stets ist der niedrigere empfohlene Wert für die maximale Zuladung zu berücksichtigen. Dieser Wert darf nicht überschritten werden.

 

Das Gesamtgewicht aus Träger und Last darf die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung keinesfalls übersteigen. Informationen zur Stützlast Ihrer Anhängerkupplung finden Sie auf der Plakette neben der Kupplung oder in der Fahrzeugunterlagen. Die Ladung muss sorgsam gesichert werden. Dabei dürfen keine elastischen Spanngurte verwendet werden.

 

Stellen Sie sicher, dass Sie das in der Montageanleitung pro Fahrrad angegebene Maximalgewicht nicht überschreiten.

 

Stellen Sie stets sicher, dass die Kupplungskugel frei von Schmutz und Öl ist und keine Beschädigungen aufweist.

 

Wenn der Träger sich auf dem Kupplungskopf bewegt oder die Spannkraft bei Betätigung des Befestigungsmechanismus nachlässt, muss die Spannkraft des Kupplungskopfes gemäß der Montageanleitung angepasst werden.

 

Wenn der Träger über einen Abklappmechanismus für einfachen Zugang zum Kofferraum verfügt, ist sicherzustellen, dass dieser Mechanismus während der Fahrt sicher in der Transportposition eingerastet ist.

 

Wenn Sie Fahrräder auf einem Heckklappenträger oder Träger für die Anhängerkupplung anbringen, positionieren Sie stets das größte und schwerste Fahrrad in unmittelbarer Nähe zum Wagen und danach die kleineren, leichteren Räder.

 

Der Träger ist ausschließlich für Standard-Fahrradrahmen ausgelegt. Tandem-Räder dürfen mit dem Träger nicht transportiert werden. Prüfen Sie stets, dass Sie die in der Montageanleitung angegebene Rahmenabmessung (Durchmesser) nicht überschreiten.

 

Alle leicht ablösbaren Teile des Fahrrads, einschließlich Kindersitze, Körbe, Schlösser (nicht fest montiert) und Luftpumpen, müssen vor dessen Transport abgenommen werden. Diese Teile können sich während des Transports aufgrund des erhöhten Luftwiderstands und der entstehenden Vibrationen lösen und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

 

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer Kofferraum- oder HeckklappenÖffnungsautomatik ausgestattet ist, muss diese Funktion deaktiviert werden und der Kofferraum manuell geöffnet werden, sofern der Träger angebracht ist, um Schäden am Fahrzeug und / oder Träger zu verhindern.

 

Wenn erforderlich, muss die Ladung, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung, mit geeigneter Beleuchtung und Warnzeichen versehen werden.

 

Bei Fahrzeugen eines Typs mit einer erstmaligen Typengenehmigung nach dem 1. Oktober 1998 darf der Träger die dritte Bremsleuchte nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs muss sichtbar sein:

• 10 Grad nach links und rechts von der Fahrzeuglängsachse

• 10 Grad über und 5 Grad unter der Fahrzeughorizontalachse

Wenn diese Angaben nicht erfüllt sind, ist eine Ersatzbremsleuchte anzubringen. Bei der Nutzung des Trägers sind die nationalen Gesetze zu berücksichtigen

 

Vor der Abfahrt muss die Beleuchtung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Wenn Sie eine Nebelschlussleuchte am Träger verwenden, stellen Sie sicher, dass die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug nicht gleichzeitig eingeschaltet ist. Gewöhnlich schaltet die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug automatisch aus, wenn das Fahrzeug die angeschlossene Leuchte des Trägers erkennt. Überprüfen Sie, ob dies tatsächlich der Fall ist.

 

Dieses Produkt ist nicht für Geländefahrten zugelassen und darf daher nicht auf solchen Fahrten verwendet werden. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Straßenverhältnissen und der transportieren Last an. Überprüfen Sie regelmäßig die Befestigung der Ladung.

 

Der Fahrzeugführer allein ist verantwortlich sicherzustellen, dass der Träger in einwandfreiem Zustand und die Ladung sicher befestigt ist (selbst wenn diese von einem Dritten befestigt wurde).

 

Überprüfen Sie bei jeder Nutzung, zunächst nach einer kurzen Strecke (50 km) und dann in regelmäßigen Abständen, dass der Träger sicher befestigt ist. Sollten Sie ungewöhnliche Geräusche, Bewegung der Ladung und /oder des Trägers, ein verändertes Fahrzeugverhalten oder ungewöhnliche Umstände bemerken, halten Sie an und überprüfen Sie, ob Träger und Last richtig gesichert sind, und befestigen Sie diese wieder in Übereinstimmung mit der Montageanleitung.

 

Die Fahrzeuggesamtlänge und / oder Höhe kann durch die Montage eines Trägers erhöht werden. Die transportierten Räder können die Gesamthöhe und -breite verändern. Seien Sie insbesondere vorsichtig, wenn Sie wenden oder in eine Garage oder auf eine Fähre etc. fahren.

 

Ersetzen Sie alle beschädigten oder verschlissenen Teile des Trägers unverzüglich. Während des Transports müssen alle Hebel, Bolzen und / oder Schrauben gemäß der Montageanleitung angezogen sein.

 

Träger, die mit einem Schloss angebracht werden, müssen sich stets in verriegelter Position befinden. Der Schlüssel muss abgezogen und während des Transports im Inneren des Fahrzeugs aufbewahrt werden.

 

Beachten Sie, dass sich das Fahr- und Bremsverhalten (insbesondere in den Kurven) Ihres Fahrzeugs verändert und das Fahrzeug empfindlicher auf Seitenwinde reagieren kann, wenn der Träger montiert ist.

 

Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist stets der transportieren Last und den aktuellen Fahrbedingungen sowie der Fahrbahnart, der Fahrbahnqualität, den Windbedingungen, der Verkehrsintensität und den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen anzupassen. Sie darf jedoch in keinem Fall 130 km/h überschreiten. Geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder andere Verkehrsvorschriften sind stets zu beachten.

 

Fahren Sie langsam über Bremsschwellen; Maximalgeschwindigkeit: 10 km/h.

 

Gegebenenfalls ist ein zusätzliches Kennzeichen notwendig. Dies ist an der geeigneten Stelle am Träger und in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen anzubringen.

 

Stuhr, 01.09.2019