100km/h Regelung
Was muss ich Beachten um mit einen Anhänger 100km/h fahren zu dürfen!
Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Die 9. Aus-
nahmeverordnung zur StVO bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzun-
gen.
Voraussetzung 1: Das Zugfahrzeug muss
- als PKW (Gesamtmasse bis 3,5 t),
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo-100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kfz mit max. 3,5 t Gesamtgewicht beschrieben sein
- und ABS haben.
Voraussetzung 2: Der Anhänger muss
- für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein (trifft für die meisten neuen Anhänger zu).
- so beladen werden, dass die maximal zugelassene Stützlast annähernd erreicht wird.
- so beladen werden, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs, noch die des Anhängers überschritten wird.
Voraussetzung 3: Die Bereifung des Anhängers
- darf nicht älter als 6 Jahre sein (Herstelldatum ist eingeprägt).
- muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) haben.
- darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb beanspruchen.
Voraussetzung 4: Masseverhältnisse
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Es kommen verschiedene Formeln zum Einsatz, die von der technischen Ausrüstung des Anhängers abhängen. So berechnen Sie das Maximalgewicht richtig:
- Anhänger ohne Bremse: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
- Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
- Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1
- Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,8
- Anhänger mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und geeigneter Kupplung mit Stabilisierungssystem oder Anhänger mit fahrdynamischem Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,2
- Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und geeigneter Kupplung mit Stabilisierungssystem oder Wohnanhänger mit fahrdynamischem Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Wohnanhängerbetrieb: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,0
In jedem Fall gilt: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.