Mietbedingungen

 

Für eine Anmietung unserer Fahrradträger benötigen Sie folgendes:

  • Gültigen Personalausweis oder Pass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.  Ausländische Mieter benötigen einen festen Wohnsitz in Deutschland, der mit einen Aufenthaltstitel oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung nachgewiesen wird.
  • Den Mietbetrag in Bar, da bei uns keine Kartenzahlung möglich ist.
  • Das Kennzeichen für den Fahrradträger, ohne dürfen wir keinen Fahrradträger aushändigen!

Dieses ist bei der Abholung mitzubringen.

 

Im Fall einer Stornierung, werden ab der Buchung bis 31 Tage 50% des Mietpreis und ab dem 30 Tag vor Mietbeginn 100% des Mietpreis berechnet.

 

Die Fahrradträger sind gereinigt zurückzubringen. Bei verschmutzter Rückgabe werden Reinigungskosten von 15,- € berechnet.

 

Unsere AGB liegen zur Einsicht im Mietbüro aus und werden Ihnen mit dem Mietvertrag ausgehändigt.

  • Fahrradträger für die Anhängerkupplung sind nur mit einem KFZ-Kennzeichen (Duplikat) des Zugfahrzeuges zu benutzen. Das Kennzeichen muss nicht gesiegelt sein aber muss den FZV Vorschriften entsprechen.

 

  • Der Mieter ist für den sachgemäßen Gebrauch des Fahrradträger und der Zubehörteile eigenständig verantwortlich und haftend. Er hat sorgfältig die Gewichtsangaben wie Stützlast der Anhängerkupplung, Eigengewicht des Fahrradträgers (ggf. plus Zubehör) und die Nutzlast des Trägers (ggf. Zubehör) zu Prüfen und einzuhalten. Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.

 

  • Der Fahrradträger ggf. Zubehör ist gereinigt und im einwandfreien Zustand vom Mieter an den Vermieter zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung ist eine Reinigungspauschale von 15,- € zu entrichten.

 

  • Für unsere Fahrradträger besteht kein Versicherungsschutz, sämtliche Schäden/Verlust sind vom Mieter zu tragen. Schäden/Verlust am Ladungsgut werden nicht vom Vermieter übernommen.

 

  • Schäden dürfen nur nach Rücksprache und Weisung des Vermieters beseitigt werden. Andernfalls trägt der Mieter hierfür die anfallenden Kosten selber und haftet dem Vermieter für Schäden die durch die Reparatur entstehen. Auch im Schadenfall hat der Mieter den Fahrradträger ggf. Zubehör für die Rückgabe an den Vermieter zu sorgen. Schäden die nicht durch Originalteile des Herstellers zu reparieren sind oder bei Verlust, ist der Wiederbeschaffungswert vom Mieter zu Erstatten. Wir behalten uns das Recht vor, eventuellen Mietverlust zu berechnen.

 

  • Der Mieter ist verpflichtet, den Fahrradträger ggf. Zubehör spätestens bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in 28816 Stuhr zurückzugeben. Wird die Rückgabezeit überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für die Zeit der Überschreitung eine Entschädigung gemäß der Mietpreisliste zu zahlen. Sollten dem Vermieter Nachteile durch eine verspätete Rückgabe durch den Mieter entstanden sein so hat der Mieter diese Nachteile auszugleichen.  Bei einer vorzeitigen Rückgabe erfolgt keine Erstattung der nicht genutzten Mietdauer.

 

  • Datenschutz, wir verwenden die von ihnen angegebenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Führerschein-Daten) zur Erfüllung und Abwicklung der jeweiligen Mietverträge. Ihre Daten werden zu Werbezwecken nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Daten bei uns abfragen, ändern oder löschen lassen.

Stand 01.01.2020